
Brauche ich ein Visum? Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong, Staatsangehörigkeit Japan
Mit Staatsangehörigkeit Japan brauchen Sie für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong kein Visum und können bis zu 90 Tagen bleiben. Sie benötigen einen gültigen Reisepass; an der Grenze kann nach Rückflugticket und Unterkunftsbuchung gefragt werden. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie ein Visum oder eine Verlängerung.
Mit Staatsangehörigkeit Japan können Sie 114 Länder ohne Visum bereisen.
Geprüft von Visumanalyst Albert Brown, 13 Jahre Erfahrung · 26. September 2026
Kein Visum nötig
Aufenthaltsdauer: 90 Tage
Kann ich mit Staatsangehörigkeit Japan ohne Visum zum Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong reisen?
Ja: Mit Staatsangehörigkeit Japan brauchen Sie für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong kein Visum – für bis zu 90 Tagen. Ein gültiger Reisepass genügt.
Visum Sonderverwaltungsregion Hongkong: die Regeln auf einen Blick
- Mit Staatsangehörigkeit Japan können Sie 114 Länder ohne Visum bereisen, 37 mit Visum bei Ankunft und 31 mit E-Visum; 16 weitere verlangen ein Botschaftsvisum.
- Nach der Zahl der visafreien Reiseziele belegt der Reisepass bei Staatsangehörigkeit Japan Platz 35 von 199.
- Staatsangehörigkeit Japan: 114 Länder visafrei; Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong: 116.
- Reisende mit Staatsangehörigkeit Japan und mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong können gemeinsam ohne Visum in 99 Länder reisen, zum Beispiel: Südkorea, China, Sonderverwaltungsregion Macau, Philippinen, Mongolei, Mikronesien, Brunei Darussalam, Thailand, Kiribati, Malaysia, Singapur, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan und Vanuatu.
- Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong hat, braucht für das Reiseziel Japan kein Visum. Visum Japan – Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong
Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong: gut zu wissen
- Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −1 Stunde.
- Landeswährung: Hongkong-Dollar.
- Sprachen: Englisch und Chinesisch.
- Wechselkurs: 1,00 $ ≈ 7,84 HK$.

Reise kombinieren
Nachbarländer und ihre Visabestimmungen bei Staatsangehörigkeit Japan:
Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong: So reisen Staatsangehörige der Nachbarländer
Visabestimmungen für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong bei Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes (gemeinsame Grenze mit: Japan):
Häufige Fragen
Wie groß ist die Zeitverschiebung zum Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong?
Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −1 Stunde.
Brauchen Reisende mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong ein Visum für das Reiseziel Japan?
Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong hat, braucht für das Reiseziel Japan kein Visum.
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