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Sonderverwaltungsregion HongkongMaliKein Visum nötig

Brauche ich ein Visum? Reiseziel Mali, Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong

Mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong brauchen Sie für das Reiseziel Mali kein Visum und können bis zu 90 Tagen bleiben. Sie benötigen einen gültigen Reisepass; an der Grenze kann nach Rückflugticket und Unterkunftsbuchung gefragt werden. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie ein Visum oder eine Verlängerung.

Mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong können Sie 116 Länder ohne Visum bereisen.

Geprüft von Visumanalyst Albert Brown, 13 Jahre Erfahrung · 26. September 2026

Auf einen Blick

Kein Visum nötig

Aufenthaltsdauer: 90 Tage

Kann ich mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong ohne Visum zum Reiseziel Mali reisen?

Ja: Mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong brauchen Sie für das Reiseziel Mali kein Visum – für bis zu 90 Tagen. Ein gültiger Reisepass genügt.

Visum Mali: die Regeln auf einen Blick

  • Mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong können Sie 116 Länder ohne Visum bereisen, 28 mit Visum bei Ankunft und 31 mit E-Visum; 23 weitere verlangen ein Botschaftsvisum.
  • Nach der Zahl der visafreien Reiseziele belegt der Reisepass bei Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong Platz 33 von 199.
  • Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong: 116 Länder visafrei; Staatsangehörigkeit Mali: 30.
  • Reisende mit Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong und mit Staatsangehörigkeit Mali können gemeinsam ohne Visum in 14 Länder reisen, zum Beispiel: Algerien, Bahamas, Barbados, Benin, Cabo Verde, Dominica, Haiti, Sonderverwaltungsregion Macau, Mikronesien, Niger, Philippinen, Seychellen, St. Vincent und die Grenadinen und Tunesien.
  • Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Mali hat, braucht für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong kein Visum. Visum Sonderverwaltungsregion Hongkong – Staatsangehörigkeit Mali

Reiseziel Mali: gut zu wissen

  • Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −8 Stunden.
  • Landeswährung: CFA-Franc (BCEAO).
  • Sprachen: Französisch.
  • Wechselkurs: 1,00 $ ≈ 575 F CFA.
Sonderverwaltungsregion Hongkong → Mali

Reise kombinieren

Nachbarländer und ihre Visabestimmungen bei Staatsangehörigkeit Sonderverwaltungsregion Hongkong:

Reiseziel Mali: So reisen Staatsangehörige der Nachbarländer

Visabestimmungen für das Reiseziel Mali bei Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes (gemeinsame Grenze mit: Sonderverwaltungsregion Hongkong):

Häufige Fragen

Wie groß ist die Zeitverschiebung zum Reiseziel Mali?

Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −8 Stunden.

Brauchen Reisende mit Staatsangehörigkeit Mali ein Visum für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong?

Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Mali hat, braucht für das Reiseziel Sonderverwaltungsregion Hongkong kein Visum.

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