
Visum Mongolei – Staatsangehörigkeit Nordkorea
Mit Staatsangehörigkeit Nordkorea benötigen Sie für das Reiseziel Mongolei ein Visum, das über die Botschaft oder ein Visumzentrum erteilt wird: Online ist es nicht erhältlich, weil Sie Unterlagen und biometrische Daten persönlich abgeben müssen. Visago füllt das Formular aus, stellt Ihre Unterlagen zusammen und bucht Ihren Termin. Der Service kostet 49 $.
Mit Staatsangehörigkeit Nordkorea können Sie 8 Länder ohne Visum bereisen; Pjöngjang – Ulaanbaatar: ≈ 1.810 km, etwa 3 Stunden Flugzeit.
Geprüft von Visumanalyst Albert Brown, 13 Jahre Erfahrung · 26. September 2026
99 % der von uns eingereichten Anträge werden genehmigt
So erreichen wir dasNach der Zahlung meldet sich ein Betreuer bei Ihnen.
Wählen Sie Ihr Visum
Die Konsulargebühr zahlen Sie separat bei der Antragstellung. Ihr Betreuer nennt Ihnen den genauen Betrag.
In 10 Minuten beantragenKann ich mit Staatsangehörigkeit Nordkorea ohne Visum zum Reiseziel Mongolei reisen?
Nein: Mit Staatsangehörigkeit Nordkorea gilt Visumpflicht, und das Visum erteilt die Botschaft. Wir bereiten Ihre Unterlagen vor und buchen den Termin – günstig, für 49 $.
Visum beantragenVisum Mongolei: die Regeln auf einen Blick
- Mit Staatsangehörigkeit Nordkorea können Sie 8 Länder ohne Visum bereisen, 26 mit Visum bei Ankunft und 55 mit E-Visum; 107 weitere verlangen ein Botschaftsvisum.
- Nach der Zahl der visafreien Reiseziele belegt der Reisepass bei Staatsangehörigkeit Nordkorea Platz 196 von 199.
- Staatsangehörigkeit Nordkorea: 8 Länder visafrei; Staatsangehörigkeit Mongolei: 34.
- Reisende mit Staatsangehörigkeit Nordkorea und mit Staatsangehörigkeit Mongolei können gemeinsam ohne Visum in 7 Länder reisen, zum Beispiel: Kirgisistan, Mikronesien, Palästinensische Autonomiegebiete, Seychellen, Haiti, Dominica und St. Vincent und die Grenadinen.
- Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Mongolei hat, braucht für das Reiseziel Nordkorea ein Botschaftsvisum. Visum Nordkorea – Staatsangehörigkeit Mongolei
Reiseziel Mongolei: gut zu wissen
- Pjöngjang – Ulaanbaatar: etwa 1.810 km Luftlinie; ein Direktflug dauert etwa 3 Stunden.
- Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −2 Stunden.
- Ortszeit: Pjöngjang 12:00 — Ulaanbaatar 10:00.
- Landeswährung: Mongolischer Tögrög.
- Sprachen: Mongolisch.
- Wechselkurs: 1,00 $ ≈ 3.579 MNT.
- Nach Entfernung liegt das Reiseziel Mongolei auf Platz 4 von 195 Reisezielen, die für die Staatsangehörigkeit Nordkorea offenstehen.

Reise kombinieren
Nachbarländer und ihre Visabestimmungen bei Staatsangehörigkeit Nordkorea:
Reiseziel Mongolei: So reisen Staatsangehörige der Nachbarländer
Visabestimmungen für das Reiseziel Mongolei bei Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes (gemeinsame Grenze mit: Nordkorea):
Wie beantrage ich das Visum Mongolei?
- 1Antrag
- 2Zahlung des Service
- 3Betreuer
- 4Antragstellung
Welche Unterlagen brauche ich für das Visum Mongolei?
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Flug Pjöngjang – Ulaanbaatar?
Mit einem Direktflug etwa 3 Stunden: Die Hauptstädte liegen rund 1.810 km auseinander. Mit Umstieg dauert es länger.
Wie groß ist die Zeitverschiebung zum Reiseziel Mongolei?
Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −2 Stunden.
Brauchen Reisende mit Staatsangehörigkeit Mongolei ein Visum für das Reiseziel Nordkorea?
Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Mongolei hat, braucht für das Reiseziel Nordkorea ein Botschaftsvisum.
Die günstigsten E-Visa mit Staatsangehörigkeit Nordkorea
Weitere Reiseziele – Staatsangehörigkeit Nordkorea
Reiseziele – Staatsangehörigkeit Nordkorea- SüdkoreaOnline
- VietnamOnline
- MyanmarOnline
- BhutanOnline
- ThailandOnline
- KasachstanOnline
- PakistanOnline
- SingapurOnline
- TadschikistanOnline
- IndonesienOnline
- Papua-NeuguineaOnline
- RusslandOnline
- OmanOnline
- GeorgienOnline
- Vereinigte Arabische EmirateOnline
- KatarOnline
- IrakOnline
- Republik MoldauOnline
- VanuatuOnline
- IsraelOnline
- AlbanienOnline
- AustralienOnline
- SomaliaOnline
- LibyenOnline
- KeniaOnline
- SüdsudanOnline
- UgandaOnline
- TschadOnline
- SimbabweOnline
- NigeriaOnline
Daten geprüft: · Staatliche Gebühren