
Brauche ich ein Visum? Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen, Staatsangehörigkeit Liechtenstein
Mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein brauchen Sie für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen kein Visum und können bis zu 90 Tagen bleiben. Sie benötigen einen gültigen Reisepass; an der Grenze kann nach Rückflugticket und Unterkunftsbuchung gefragt werden. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie ein Visum oder eine Verlängerung.
Mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein können Sie 112 Länder ohne Visum bereisen; Vaduz – Kingstown: ≈ 7.490 km, etwa 10 Stunden Flugzeit.
Geprüft von Visumanalyst Albert Brown, 13 Jahre Erfahrung · 26. September 2026
Kein Visum nötig
Aufenthaltsdauer: 90 Tage
Kann ich mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein ohne Visum zum Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen reisen?
Ja: Mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein brauchen Sie für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen kein Visum – für bis zu 90 Tagen. Ein gültiger Reisepass genügt.
Visum St. Vincent und die Grenadinen: die Regeln auf einen Blick
- Mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein können Sie 112 Länder ohne Visum bereisen, 33 mit Visum bei Ankunft und 36 mit E-Visum; 17 weitere verlangen ein Botschaftsvisum.
- Nach der Zahl der visafreien Reiseziele belegt der Reisepass bei Staatsangehörigkeit Liechtenstein Platz 39 von 199.
- Staatsangehörigkeit Liechtenstein: 112 Länder visafrei; Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen: 101.
- Reisende mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein und mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen können gemeinsam ohne Visum in 86 Länder reisen, zum Beispiel: Schweiz, Luxemburg, Slowenien, Monaco, San Marino, Tschechien, Kroatien, Österreich, Belgien, Frankreich, Slowakei, Vatikanstadt, Italien, Deutschland und Niederlande.
- Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen hat, braucht für das Reiseziel Liechtenstein kein Visum. Visum Liechtenstein – Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen
Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen: gut zu wissen
- Vaduz – Kingstown: etwa 7.490 km Luftlinie; ein Direktflug dauert etwa 10 Stunden.
- Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −6 Stunden.
- Ortszeit: Vaduz 12:00 — Kingstown 06:00.
- Landeswährung: Ostkaribischer Dollar.
- Sprachen: Englisch.
- Wechselkurs: 1,00 $ ≈ 2,70 EC$.
- Nach Entfernung liegt das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen auf Platz 128 von 197 Reisezielen, die für die Staatsangehörigkeit Liechtenstein offenstehen.

Reise kombinieren
Nachbarländer und ihre Visabestimmungen bei Staatsangehörigkeit Liechtenstein:
Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen: So reisen Staatsangehörige der Nachbarländer
Visabestimmungen für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen bei Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes (gemeinsame Grenze mit: Liechtenstein):
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Flug Vaduz – Kingstown?
Mit einem Direktflug etwa 10 Stunden: Die Hauptstädte liegen rund 7.490 km auseinander. Mit Umstieg dauert es länger.
Wie groß ist die Zeitverschiebung zum Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen?
Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: −6 Stunden.
Brauchen Reisende mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen ein Visum für das Reiseziel Liechtenstein?
Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen hat, braucht für das Reiseziel Liechtenstein kein Visum.
Die günstigsten E-Visa mit Staatsangehörigkeit Liechtenstein
Weitere Reiseziele – Staatsangehörigkeit Liechtenstein
Reiseziele – Staatsangehörigkeit Liechtenstein- Vereinigtes KönigreichOnline
- LibyenOnline
- RusslandOnline
- IsraelOnline
- AserbaidschanOnline
- IrakOnline
- TschadOnline
- MauretanienOnline
- Burkina FasoOnline
- NigeriaOnline
- BeninOnline
- TogoOnline
- Côte d’IvoireOnline
- GuineaOnline
- KamerunOnline
- LiberiaOnline
- ÄquatorialguineaOnline
- SüdsudanOnline
- GabunOnline
- PakistanOnline
- UgandaOnline
- Kongo-KinshasaOnline
- KeniaOnline
- IndienOnline
- SomaliaOnline
- KanadaOnline
- Vereinigte StaatenOnline
- BhutanOnline
- St. Kitts und NevisOnline
- SurinameOnline
Daten geprüft: · Staatliche Gebühren