
Brauche ich ein Visum? Reiseziel Schweden, Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen
Mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen brauchen Sie für das Reiseziel Schweden kein Visum und können bis zu 90 Tagen bleiben. Sie benötigen einen gültigen Reisepass; an der Grenze kann nach Rückflugticket und Unterkunftsbuchung gefragt werden. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie ein Visum oder eine Verlängerung.
Mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen können Sie 101 Länder ohne Visum bereisen; Kingstown – Stockholm: ≈ 8.150 km, etwa 10.5 Stunden Flugzeit.
Geprüft von Visumanalyst Albert Brown, 13 Jahre Erfahrung · 26. September 2026
Kein Visum nötig
Aufenthaltsdauer: 90 Tage
Kann ich mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen ohne Visum zum Reiseziel Schweden reisen?
Ja: Mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen brauchen Sie für das Reiseziel Schweden kein Visum – für bis zu 90 Tagen. Ein gültiger Reisepass genügt.
Visum Schweden: die Regeln auf einen Blick
- Mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen können Sie 101 Länder ohne Visum bereisen, 29 mit Visum bei Ankunft und 38 mit E-Visum; 30 weitere verlangen ein Botschaftsvisum.
- Nach der Zahl der visafreien Reiseziele belegt der Reisepass bei Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen Platz 52 von 199.
- Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen: 101 Länder visafrei; Staatsangehörigkeit Schweden: 122.
- Reisende mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen und mit Staatsangehörigkeit Schweden können gemeinsam ohne Visum in 90 Länder reisen, zum Beispiel: St. Lucia, Grenada, Barbados, Dominica, Trinidad und Tobago, Antigua und Barbuda, Venezuela, Guyana, Dominikanische Republik, Haiti, Kolumbien, Jamaika, Panama, Bahamas und Ecuador.
- Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Schweden hat, braucht für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen kein Visum. Visum St. Vincent und die Grenadinen – Staatsangehörigkeit Schweden
Reiseziel Schweden: gut zu wissen
- Kingstown – Stockholm: etwa 8.150 km Luftlinie; ein Direktflug dauert etwa 10.5 Stunden.
- Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: +6 Stunden.
- Ortszeit: Kingstown 12:00 — Stockholm 18:00.
- Landeswährung: Schwedische Krone.
- Sprachen: Schwedisch.
- Wechselkurs: 1,00 $ ≈ 9,91 SEK.
- Nach Entfernung liegt das Reiseziel Schweden auf Platz 84 von 197 Reisezielen, die für die Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen offenstehen.

Reise kombinieren
Nachbarländer und ihre Visabestimmungen bei Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen:
Reiseziel Schweden: So reisen Staatsangehörige der Nachbarländer
Visabestimmungen für das Reiseziel Schweden bei Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes (gemeinsame Grenze mit: St. Vincent und die Grenadinen):
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Flug Kingstown – Stockholm?
Mit einem Direktflug etwa 10.5 Stunden: Die Hauptstädte liegen rund 8.150 km auseinander. Mit Umstieg dauert es länger.
Wie groß ist die Zeitverschiebung zum Reiseziel Schweden?
Zeitverschiebung zur Hauptstadt Ihres Landes: +6 Stunden.
Brauchen Reisende mit Staatsangehörigkeit Schweden ein Visum für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen?
Umgekehrt: Wer die Staatsangehörigkeit Schweden hat, braucht für das Reiseziel St. Vincent und die Grenadinen kein Visum.
Die günstigsten E-Visa mit Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen
Weitere Reiseziele – Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen
Reiseziele – Staatsangehörigkeit St. Vincent und die Grenadinen- MauretanienOnline
- GuineaOnline
- LiberiaOnline
- Côte d’IvoireOnline
- Burkina FasoOnline
- TogoOnline
- Vereinigtes KönigreichOnline
- BeninOnline
- NigeriaOnline
- São Tomé und PríncipeOnline
- LibyenOnline
- GabunOnline
- ÄquatorialguineaOnline
- KamerunOnline
- TschadOnline
- AlbanienOnline
- Kongo-KinshasaOnline
- IsraelOnline
- SüdsudanOnline
- IrakOnline
- ÄthiopienOnline
- Saudi-ArabienOnline
- BahrainOnline
- KasachstanOnline
- KatarOnline
- SomaliaOnline
- OmanOnline
- KirgisistanOnline
- PakistanOnline
- MongoleiOnline
Daten geprüft: · Staatliche Gebühren